Marion Abbassi-Abrell
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht
Als Fachanwältin für Familienrecht liegt der Schwerpunkt meiner Arbeit im Bereich des Familienrechts. Die Bezeichnung Fachanwalt darf ein Rechtsanwalt nur führen, wenn er eine entsprechende Zusatzausbildung in dem Rechtsgebiet absolviert hat und praktische Erfahrung nachweisen kann, sowie fortlaufend gegenüber der Rechtsanwaltskammer die Teilnahme an Fortbildungsveranstatungen nachweist.
Die Tätigkeit auf dem Gebiet des Familienrechts umfasst vor allem folgende Aspekte:
Insoweit verfüge ich auch über langjährige Erfahrung im Bereich des ausländischen/internationalen Familienrechts.
Mein Tätigkeitsbereich umfasst darüber hinaus die Beratung und Vertretung in erbrechtlichen Angelegenheiten.
Die Tätigkeit in diesem Bereich umfasst insbesondere